Gute Nachbarschaft

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Lärmschutz

Eingeschränkte Nutzung bestimmter Geräte und Maschinen im Freien

In durch Bebauungsplan formell festgesetzten reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie sonstigen besonders schützenswerten Gebieten wie Erholungsgebieten dürfen bestimmte Geräte und Maschinen im Freien nur eingeschränkt benutzt werden.

Zu diesen Geräten gehören z. B.: Baustellensägemaschinen, Motorkettensägen, Verdichtungsmaschinen, Beton- und Mörtelmischer, Heckenscheren, Rasenmäher, Laubbläser und -sammler, Schredder/Zerkleinerer, Transportbetonmischer.

Diese dürfen zu folgenden Zeiten nicht benutzt werden:

  • an Sonntagen und Feiertagen ganztägig
  • an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr

Zusätzliche Einschränkungen gelten für folgende Geräte:
Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und -sammler

Diese dürfen zusätzlich an Werktagen auch

  • von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr
  • von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
  • von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr

nicht betrieben werden, es sei denn, sie sind mit dem EG-Umweltzeichen gekennzeichnet.

Ausnahmen:
Im Einzelfall können Ausnahmen von diesen Verboten zugelassen werden. Zuständig für Ausnahmezulassungen sind die jeweiligen GemeindenDarüber hinaus können die Gemeinden durch Verordnungen zeitliche Beschränkungen für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sowie die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und -wiedergabegeräten festlegen. Für den Vollzug dieser Verordnungen sind die Gemeinden zuständig.

Informationen zum Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz

Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm vom Landratsamt München

Ratgeber zum Thema „Lärm – gestörte Idylle“ vom Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt

Klicken Sie hier, um den Ratgeber zu öffnen.

Grünpflege / Naturschutz

Verkehrssicherungspflicht für Bäume – Wer haftet bei Schäden?

Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass der Eigentümer einer Gefahrenquelle dafür sorgen muss, dass andere dadurch keinen Schaden nehmen können.

Auch Bäume können solche Gefahrenquellen sein, zum Beispiel, wenn Äste abbrechen und Passanten verletzt werden.

Als Eigentümer von Haus und Garten tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Bäume, die auf Ihrem Grundstück stehen. Bitte führen Sie regelmäßig Baumkontrollen durch, oder lassen diese durch einen Experten erledigen. Totholz sollte immer sofort entfernt werden.

Wer im Wald spazieren geht, setzt sich freiwillig den waldtypischen Gefahren aus. Ein Waldbesitzer muss daher nicht in jedem Fall haften, wenn jemand im Wald durch einen herabfallenden Ast verletzt wird. Wo der Wald an öffentliche Wege oder Straßen grenzt, hat der Waldbesitzer jedoch die üblichen Verkehrssicherungspflichten.

In der Gemeinde Aschheim gibt es keine Baumschutzverordnung welche den Erhalt von Bäumen regelt. Jedoch sind Aussagen zum Baumbestand in der Regel in den verschiedenen Bebauungsplänen (Grünordnungsplänen) festgelegt. Hier sind der Erhalt von Bäumen bzw. das Vorgehen bei deren Beseitigung sowie eventuelle Ersatzpflanzungen geregelt. Sind im privaten Bereich Baumfällungen vorgesehen, so werden diese nach den Vorgaben in dem betreffenden Bebauungsplan behandelt. Die Bebauungspläne können in der Bauverwaltung eingesehen werden.

Für Bereiche in denen kein Bebauungsplan vorliegt oder wenn keine Aussagen zum Erhalt des Bestandes enthalten sind, entscheidet der Eigentümer über den Erhalt oder die Fällung von Bäumen.

Vor jeder geplanten Baumfällung möchten wir Sie bitten, sich mit dem SG Umwelt, Frau Tanja Herzig, Tel. 089 / 90 99 78 22 in Verbindung zu setzen.

Hinweis:
Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden.

Von diesem Verbot ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Bäume (z. B. Entfernung von Totholz, beschädigten Ästen, sog. Sommerschnitt von Obstbäumen). Erlaubt ist das Zurückschneiden grundsätzlich auch auf gärtnerisch genutzten Grundflächen im Rahmen der gärtnerischen Nutzung, also z. B. in einem typischen Hausgarten oder einer Kleingartenanlage. Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmegründe, z. B. sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erlaubt, wenn sie im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können.

Sollte ein Baum aktuell von Tieren z. B. als Nistplatz genutzt werden, können weitere Einschränkungen möglich sein.

Hecken oder Gehölze dienen häufig als Grundstückseinfassung, oft als Abgrenzung zur Straße. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist hierbei ein regelmäßiger Rückschnitt notwendig.

Wenn Hecken, Sträucher und Bäume in Geh- und Radwege oder in Fahrbahnen hineinwachsen, können diese oft nur noch mit Einschränkungen benutzt werden. An Einmündungen wird durch den Bewuchs häufig der Sichtwinkel eingeschränkt. Zugewachsene Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen können ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Entsprechend des Straßen- und Wegegesetzes sind Grundstückseigentümer deshalb verpflichtet, die Pflanzen regelmäßig zurückzuschneiden.

Schonende und fachgerechte Form- und Pflegeschnitte sind dabei ganzjährig erlaubt. Sie sind von dem naturschutzrechtlichen Verbot, das in der Zeit von 01. März bis 30. September den Zuschnitt von Bäumen, Hecken und Gehölzen untersagt, ausdrücklich ausgenommen.

Bei Unfällen und Schäden, die durch einen Überwuchs entstehen, haftet der Grundstückseigentümer. Ist Gefahr im Verzug, ist die Gemeinde Aschheim auch berechtigt, die Bepflanzung kostenpflichtig zurückzuschneiden oder zu entfernen.

Daher werden alle Grundstücksbesitzer und die zuständigen Hausmeister sowohl in den Wohnanlagen wie auch in den Gewerbegebieten gebeten, ihre Hecken und Sträucher an den Straßen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Hier finden Sie die o. g. Broschüre vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Abfälle aus der Landwirtschaft und dem Erwerbsgartenbau:
Strohige Abfälle dürfen außerhalb bebauter Ortsteile verbrannt werden, wenn ihre Einarbeitung in den Boden nicht möglich ist oder wenn sie im Boden nicht genügend verrotten können und dieser dadurch nachteilig verändert würde. Das Verbrennen ist mindestens 7 Tage vorher bei der Gemeinde anzuzeigen. Kartoffelkraut und ähnliche krautige Abfälle sowie holzige Abfälle aus dem Obstanbau dürfen verbrannt werden, soweit sie in Zusammenhang mit der üblichen Bewirtschaftung der jeweiligen Anbaufläche anfallen.

Abfälle aus sonstigen Gärten (z. B. Privatgärten) sowie Parkanlagen:
Außerhalb bebauter Ortsteile dürfen pflanzliche Abfälle, insbesondere Gras, Laub und Moos, auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden. Innerhalb bebauter Ortsteile ist das Verbrennen verboten.

Abfälle aus der Forstwirtschaft:
Pflanzliche Abfälle dürfen dort verbrannt werden, wo sie angefallen sind, soweit dies aus forstwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.

Soweit ein Verbrennen zulässig ist, sind die in der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen aufgeführten Sicherheitsvorkehrungen zu beachten.

Merkblatt: Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen vom Landratsamt München

Hier finden Sie den Knigge für Feld und Flur.

Abfallentsorgung

An alle Hundebesitzer!

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Hundebesitzer darauf zu achten, dass die Hinterlassenschaften Ihres Hundes nicht auf Straßen, Wegen und Plätzen liegen bleiben.

Im Gemeindegebiet stehen ausreichend Hundetoiletten zur Verfügung. Diese sind mit einem Tütenspender ausgestattet. Somit ist sichergestellt, dass beim Aufnehmen des Hundekots durch den Hundehalter keine hygienisch bedenklichen Situationen entstehen.

Die Gemeindeverwaltung möchte die Hundebesitzer darauf hinweisen, dass die Plastiktüten auch in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden sollten. Eine Entsorgung der Plastiktüten in der Na-tur, widerspricht natürlich gänzlich dem Konzept der Hundetoiletten. Wir möchten alle Hundebesitzer dringend bitten, das Angebot der Hundetoiletten auch zu nutzen.

Leider kommt es in letzter Zeit immer wieder auch zu Beschwerden über Katzenbesitzer.

Die Katzen sind zwar „sauberer“ als Hunde, denn sie verscharren ihren Kot, leider aber am liebsten in Sandkästen.

Sollten Sie feststellen, dass eine Katze ihr „Geschäft“ in Sandkästen, Beeten usw. verrichtet, verscheuchen Sie bitte das Tier oder verwenden Sie die Tüten der Hundekotbehälter und sammeln Sie die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge ein um Verschmutzungen der Gehwege und Grünstreifen zu vermeiden.

Damit eine Ansteckung kleiner Kinder mit Würmern vermieden wird, sollten Sie bitte darauf achten, dass ihre freilaufenden Katzen regelmäßig Impfungen bekommen und entwurmt werden.

Vielen Dank!

Pferdeäpfel sorgen für Ärger!

Wir möchten Pferdebesitzer/Reiter erneut darauf hinweisen, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen!

Was für Hundebesitzer/Halter und die Beseitigungspflicht der Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner gilt, gilt gleichermaßen auch für Pferdebesitzer/Reiter.

Umweltbildung

Biotop-Radltour am 11.05.2024

Museum Wald und Umwelt mit Umweltstation Ebersberger Forst

Hier finden Sie die aktuelle Jahresbroschüre „Museum Wald und Umwelt mit Umweltstation Ebersberger Forst“.

Kleine Auszeiten

Foto: Biene am Lavendel, BN Ortsgruppe

Innehalten, beobachten und staunen, alle Sinne nutzen. Die Natur erwacht. Überall grünt und sprießt es, beginnt es zu blühen. Bienen, Hummeln und auch Schmetterlinge fliegen umher, auf der Suche nach der der „leckersten Blüte“. Jede, wenn auch noch so kleine blü-hende Pflanze – im Topf, vor der Haustüre, auf dem Fensterbrett, auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten – wird von ihnen auf-gespürt. Alle blühenden Pflanzen sind beliebt, Blumen, auch Kräuter, wie Lavendel oder Salbei, Mini-Obstbäumchen im Topf für Terrasse oder Balkon und natürlich Stauden, Sträucher und Obstbäume, egal, ob Säulenkirsche, Apfel- oder Birnbaum. Blühende Oasen für Schmetterlinge, Bienen, Hummeln und Käfer. Egal, wie groß oder klein die angebotenen blühenden Pflanzen sind. Hauptsache keine gefüllten Blüten, denn diese locken die Insekten zwar an, aber hier finden sie keinen Nektar. Für die Artenvielfalt sind sie unnütz.

Artenvielfalt ist aber wesentlich. Klimawandel, Umweltgifte, Versiegelung der Böden, intensive Landwirtschaft, Einsatz von Pflanzen-schutz- und Düngemitteln auch im privaten Bereich, intensive Bewirtschaftung von Wiesen und Feldern, aber auch triste Kiesgärten und blütenlose Rasenflächen machen den Insekten zu schaffen. Eine Welt ohne Insekten ist nicht vorstellbar. Sie fehlen als Bestäuber, aber auch als Teil der Nahrungskette für größere Tiere bzw. letztendlich für uns Menschen. Wir müssen etwas für die Artenvielfalt tun. Und jeder kann etwas tun, im Kleinen (mit einem Blumentopf) wie im Großen.

Wer gar das Glück hat, einen Vorgarten bzw. Garten zu nutzen, der hat zahlreiche Möglichkeiten diesen insekten-, schmetterlings- und vogelfreundlich zu gestalten. Der eine oder andere Löwenzahn, Klee oder Huflattich, die Aussaat von Wildblumen, heimische Wildsträu-cher, wie Wildrosen, aber auch Beerensträucher z.B. Brombeere, Himbeere, Johannisbeere, sind ideal. Auch nicht heimische Pflanzen wie Sommerflieder und Astern sind tolle Bienen- und Schmetterlingsweiden. Insgesamt gilt: Einfach mal wachsen lassen. Und nebenbei zusätzliche Auszeiten genießen…

Pflanzen, gestalten und sich freuen, wenn es blüht und duftet, und Bienen, Hummeln, Schmetterlinge oder Vögel an ihnen „naschen“. Wunderbar ist auch, die Kräuter in der Küche einzusetzen oder manche der Beeren oder Früchte selbst zu genießen. Teilen macht Spaß. Auch Kindern bereitet die Erfahrung mit der Natur, mit dem Bestaunen des Wachsens einer selbst eingetopften Pflanze, die mit ihren Blüten Bienen anlockt, echte Freude.

Jede einzelne, kleine Aktion ergänzt das Große und Ganze. Einfach ausprobieren, staunen und genießen – die kleinen Auszeiten.

Wer möchte, findet zahlreiche Informationen und Artikel über ideale Insekten lockende Pflanzen im Internet.
Und natürlich auch unter www.aschheim-feldkirchen-kirchheim.bund-naturschutz.de

Umweltbildung in Aschheim -was war 2018 los?

 Für Kindergartenkinder, Schulkinder und Erwachsene.

Umweltprojekte

Das Sachgebiet Umwelt & Energie der Gemeinde Aschheim hat schon einige interessante Umweltprojekte verwirklicht:

Naturlehrpfad der Gemeinde Aschheim (verlängerte Eichenstraße)

Tanja Herzig vom Sachgebiet Umwelt und 2. Bürgermeister Robert Ertl

Am 22.07.2024 wurde der Aschheimer Naturlehrpfad vom ZweitenBürgermeister Robert Ertl offiziell eröffnet.

Mit Hilfe von fünf informativen Lehrtafeln beim grünen Klassenzimmer (verlängerte Eichenstraße) kann die vielfältige Natur durch Alt und Jung erkundet werden.

  • Lebensraum Blumenwiese
  • Landschaftselement Streuobstwiese
  • Biodiversität im Wald
  • Lebensraum Tümpel
  • Die Honigbiene

Die Gemeinde Aschheim wünscht viel Spaß beim Erkunden!

Benjeshecke an der Friedhofserweiterungsfläche

Benjeshecken stellen eine sinnvolle Verwertungsmethode von anfallenden abgeschnittenen Ästen dar und sind gleichzeitig eine Bereicherung für das Ökosystem. Zwischen zwei Reihen von Pfählen (Pfahlabstand in der Reihe ca. 1 bis 2 m) werden Äste unterschiedlicher Dicke als Hecke aufgeschichtet. Auf diese Weise entstehen sehr dichte, fast zaunartige Hecken aus Totholz. Baumstümpfe, Laub oder auch Rasenschnitt können mitverwendet werden.

Doch was als Totholz beginnt, wird bald zum Leben erweckt. Vögel bauen darin ihre Nester, Igel finden Unterschlupf, und auch für etliche andere im Garten meist sehr nützliche Tiere bieten sich darin geschützte Winterquartiere. Außerdem ist es ein wahrer Tummelplatz für alle Wirbellosen, wie zum Beispiel Regenwürmer, Asseln oder Spinnen und Insekten. Durch diese rege Betriebsamkeit, aber auch durch das Zutun von Wind, Wetter und Vögeln, lagern sich immer mehr Samen aus dem Umland an. Die Hecke beginnt somit als eine Art Blanko-Lebensraum, der nach und nach von Tieren und Pflanzen besiedelt wird.

Im Rahmen eines Praktikanten- und Auszubildenden-Projektes wurde nun eine Benjeshecke an der Friedhofserweiterungsfläche in der Nähe des Insektenhotels errichtet. Hier kann der gemeindliche Bauhof dann abgeschnittene Äste aus den Grünpflegemaßnahmen verwerten.

Hier finden Sie verschiedene Aktionen und öffentliche Angebote aus der Gemeinde:

Pumptrack Aschheim – Helm auf und los geht´s!

Frau Mulki hielt den Unterricht für eine 1. Klasse der Keltengrundschule zum Thema Artenvielfalt. Besucht wurden sie von der 3. Bürgermeisterin Frau Seitz und von Frau du Bellier aus dem Umweltamt der Gemeinde.

In der verlängerten Eichenstraße kann nun im Grünen unterrichtet werden. Mitten in der Natur und an der frischen Luft lernt es sich einfach viel anschaulicher und angenehmer als im normalen Klassenzimmer.

Steinblöcke, die aus unterschiedlichen Gesteinsarten hergestellt wurden, bilden die Sitzgelegenheiten für die Schüler und das Lehrerpult. Diese Gesteinsarten, die alle unterschiedlich aussehen und sich unterschiedlich anfühlen, können direkt in den Unterricht mit einbezogen werden.

Das Klassenzimmer liegt günstig inmitten vieler unterschiedlicher Lebensräume, welche beim Unterricht der 1. bis 4. Klassen genauer untersucht werden sollen. Der Tümpel, der Wald und die Blumenwiese nebenan bieten Lebensräume und Nahrungsquellen für diverse Pflanzen und Tiere. Durch echte Beispiele aus der Natur sollen den Kindern hier spielerisch die Themen aus dem Heimat- und Sachunterricht übermittelt werden.

Ebenso befindet sich vor Ort das Lehrbienenhaus, welches durch Frau Mulki betreut wird. Hier kann den Kindern erläutert werden, warum Bienen so wichtig für das Ökosystem sind und wie wir uns für die Artenvielfalt einsetzen können. Auch die Aufgabe von Ausgleichsflächen soll den Schülern frühzeitig beigebracht werden.

Neu gepflanzte Bäume sollen Schatten für das grüne Klassenzimmer spenden und auch beim Lernen der heimischen Gehölze unterstützen.

Pflücken erlaubt!

Die öffentlichen Obstbäume im gesamten Gemeindegebiet werden aktuell mit gelben Bändern markiert. Dort ist Pflücken für Jedermann ausdrücklich erlaubt.

An ein paar Verhaltensregeln muss man sich dabei trotzdem halten:

  • Ernten Sie ausschließlich von Bäumen, die das gelbe Band tragen
  • Gehen Sie beim Pflücken behutsam mit den Bäumen um
  • Ernten Sie nur, was in Reichweite Ihrer Hände hängt oder bereits am Boden liegt
  • Sie ernten unter eigenem Risiko. Achten Sie beim Betreten der Wiese auf Bodenunebenheiten und herumliegendes Obst und beim Pflücken auf Wespen, Bienen und andere Tiere.
  • Ernten Sie nur so viel, wie Sie tatsächlich verbrauchen können
  • Prüfen Sie, ob das Obst noch gut ist, aber lassen Sie sich von kleinen Makeln nicht abschrecken. Braune Stellen können Sie einfach wegschneiden. Waschen Sie die Früchte vor dem Verzehr gründlich ab.
  • Ernten Sie nur reifes Obst

Die markierten Bäume finden Sie zum Beispiel am Heimstettner Weg, an der Jedovnicestraße und beim Bodermohaus.

Die Aktion „gelbe Bänder“ sorgt bereits in ganz Deutschland dafür, dass mehr Obstbäume abgeerntet werden und das heimische Obst verwertet wird.

Viel Spaß beim Pflücken!

in Dornach
in Aschheim

Selbst das spannendste Buch verstaubt irgendwann im Regal…
…deshalb wurden nun in Aschheim Mitte und im Dornacher Park öffentliche Bücherschränke aufgestellt. Dort gibt es keine Büchereiausweise oder ähnliches. Hier kann jeder vorbeikommen und sich ein Buch herausnehmen, das ihm gefällt. Ebenso können gut erhaltene Bücher aus dem eigenen Haushalt in den Bücherschrank hineingestellt werden.
Öffentliche Bücherschränke leben von der Dynamik des Tauschens und ihr Sortiment ist nie gleich. Was für den Einen uninteressant scheint, kann zum neuen Lieblingsbuch des Anderen werden.
Durch das Wiederverwenden von alten Telefonzellen, wurde das wichtige Thema Nachhaltigkeit hier gleich doppelt umgesetzt.

Ein großes Dankeschön nochmals an die Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse aus dem Kunstzweig der St.-Emmeram-Realschule, welche die Bücherschränke wunderschön gestaltet und bemalt haben!

Die Vor- und Nacharbeit wurde durch die Mitarbeiter des Bauhofes Aschheim geleistet, welche die Telefonzellen von außen und innen abgeschliffen, sie mit Holzregalen ausgestattet und die Standorte für die Bücherschränke vorbereitet haben.

Aus Respekt vor dieser tollen Leistung bitten wir darum, die Bücherschränke gut zu behandeln, nicht zu zerstören und keinen Müll dort zu entsorgen.

Die Gemeinde Aschheim wünscht viele entspannte Stunden vor einem interessanten Buch.

Frohes Lesen!

Am Samstag, den 29.03.2025, fand trotz Regenwetter die jährliche Flurreinigung statt.

Am Marktplatz in Aschheim sowie beim Maibaum in Dornach konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Handschuhen und Müllsäcken ausstatten und im Gemeindegebiet auf die Suche nach Abfall gehen. Nach wie vor sind Zigaretten und Plastikverpackungen die Spitzenreiter unter den gedankenlos weggeworfenen Abfällen.

Dahingehend appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger, jeglichen Müll in den bereitgestellten Mülleimern zu entsorgen.

Die Gemeinde Aschheim möchte sich ganz herzlich bei den zahlreichen Helferinnen und Helfern bedanken, insbesondere bei den Jugendfeuerwehren Aschheim und Dornach, welche sich jährlich an der Flurreinigungsaktion beteiligen.

Flurreinigungsaktion 2019

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag
07:45 - 12:00 Uhr
und 14:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
07:45 - 12:00 Uhr
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
07:45 - 12:00 Uhr
und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

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